24 stunden betreuung rechte und pflichten bei selbstständigen Betreuungskräften
Die 24 Stunden Betreuung bietet vielen Familien die Möglichkeit, ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause professionell versorgen zu lassen. Bei der Beschäftigung selbstständiger Betreuungskräfte gelten jedoch besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Hier sind die wichtigsten Rechte und Pflichten der 24 Stunden Betreuung sowohl für die Betreuungskräfte als auch für die Auftraggeber.
Rechte der selbstständigen Betreuungskraft
Selbstständige Betreuungskräfte, die im Rahmen einer 24 Stunden Betreuung tätig sind, haben bestimmte Rechte und Pflichten, die durch ihre Selbstständigkeit abgesichert sind:
- Eigenverantwortliche Tätigkeit: Als Selbstständige arbeiten die Betreuungskräfte eigenverantwortlich und können ihre Tätigkeit flexibel gestalten. Sie haben das Recht, ihre Arbeitszeit innerhalb des vereinbarten Rahmens selbst zu planen.
- Angemessene Bezahlung: Da sie selbstständig tätig sind, legen die Betreuungskräfte ihre Honorare in der Regel selbst fest. Die Höhe hängt von der Qualifikation, dem Aufgabenspektrum und der individuellen Vereinbarung ab.
- Unterbringung und Verpflegung: Im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung haben die Betreuungskräfte das Recht auf angemessene Unterbringung und Verpflegung. Diese Leistungen werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
Pflichten der selbstständigen Betreuungskraft
Selbstständige Betreuungskräfte sind dazu verpflichtet, ihre vertraglich vereinbarten Aufgaben sorgfältig und im Sinne des pflegebedürftigen Menschen auszuführen. Zu ihren Pflichten gehören:
- Sorgfältige Betreuung: Die Betreuungskraft übernimmt Aufgaben wie Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilisation, Haushaltsführung sowie – je nach Qualifikation – pflegerische Tätigkeiten.
- Einhaltung der Vereinbarungen: Da die Betreuungskraft selbstständig tätig ist, muss sie die im Vertrag festgelegten Aufgaben und Arbeitszeiten einhalten.
- Vertraulichkeit: Persönliche und gesundheitliche Daten der zu betreuenden Person sind stets vertraulich zu behandeln.
- Kranken- und Sozialversicherung: Selbstständige Betreuungskräfte müssen sich eigenständig um ihre Sozialversicherung kümmern und in Österreich als Gewerbetreibende gemeldet sein. Sie sind somit selbst für ihre Kranken- und Pensionsversicherung verantwortlich.
Rechte der Angehörigen und Auftraggeber
Angehörige und Auftraggeber, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, haben ebenfalls bestimmte Rechte:
- Vertragliche Sicherheit: Ein Betreuungsvertrag regelt die genauen Aufgaben und Leistungen von Betreuungskräften. Der Vertrag sorgt für Klarheit darüber, welche Leistungen erbracht werden und welche nicht. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Legale Beschäftigung: Angehörige können sicher sein, dass die Betreuungskraft ordnungsgemäß als Selbstständige gemeldet ist und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Carelife, als Vermittler, stellt sicher, dass die Betreuungskräfte über alle erforderlichen Dokumente und Versicherungen verfügen.
- Zugang zu Förderungen: Die Betreuungskosten können durch staatliche Förderungen, wie etwa das Pflegegeld, unterstützt werden. Mehr Informationen hierzu bietet das Sozialministerium.
Pflichten der Angehörigen und Auftraggeber
- Beachtung der Selbstständigkeit: Als Auftraggeber sollten Sie beachten, dass die Betreuungskraft selbstständig tätig ist. Das bedeutet, dass Sie keine Weisungen bezüglich der genauen Arbeitsweise geben können, sondern die Betreuungskraft die Art der Ausführung selbst bestimmt.
- Klare Absprachen im Vertrag: Die Aufgaben und Arbeitszeiten sollten im Betreuungsvertrag klar definiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Betreuung zu gewährleisten.
Mit der 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Betreuungskräfte können Familien eine umfassende Pflege sicherstellen. Wichtig ist, dass alle rechtlichen Voraussetzungen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar geregelt sind, um eine harmonische Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Legale Betreuungskräfte für Ihre Sicherheit
Carelife steht Ihnen als Berater zu Rechte und Pflichten in der 24 Stunden Betreuung zur Seite. Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die legale Vermittlung von Pflegekräften aus Polen, Ungarn und weiteren EU-Staaten. Unsere Fachkräfte übernehmen vielfältige Aufgaben in der Seniorenbetreuung, Krankenpflege und Kinderpflege, passend zu deren Qualifikation. Dabei bieten wir Ihnen zuverlässige Betreuung für ganz Österreich und arbeiten eng mit Partnerfirmen in Polen, Ungarn und Rumänien zusammen, die über ein breites Netzwerk an qualifizierten Pflegekräften verfügen.
Unsere Betreuungskräfte und Haushaltshilfen sind in Österreich legal als Selbstständige gemeldet und umfassend versichert. Carelife kümmert sich um die vollständige Abwicklung aller Vertragsunterlagen – schnell und unkompliziert. Darüber hinaus übernehmen wir alle notwendigen behördlichen Aufgaben und stellen sicher, dass sämtliche rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Carelife steht Ihnen als Vermittler und Berater in Österreich zur Seite. Vertragspartner für den Dienstleistungsvertrag der 24 Stunden Betreuung ist Ihre selbstständige Pflegekraft. Carelife selbst beschäftigt kein Betreuungs- und Dienstleistungspersonal, sondern agiert für Sie ausschließlich in der Vermittlung und Beratung. Für unsere Beratungstätigkeit erhalten Sie von uns einen separaten Vermittlungsvertrag.
Wer eine 24-Stunden-Betreuung aus dem EU-Ausland in Anspruch nehmen möchte, kann sich bei Carelife auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verlassen. So minimieren Sie Risiken für sich selbst, die Betreuungskraft und Ihre Angehörigen. Wir übernehmen die Verantwortung, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.
Carelife sorgt nicht nur für die Vermittlung, sondern stellt auch sicher, dass Ihre Pflegekraft alle erforderlichen Dokumente und eine gültige Krankenversicherung besitzt. Sie treten lediglich als Auftraggeber einer Dienstleistung auf und sind somit von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen befreit.
Carelife – Ihr Rundum-sorglos-Paket für legale und sichere Betreuung.
Die Vertragslaufzeit zwischen Ihnen und der Pflegekraft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Auftraggeber können der Pflegeempfänger selbst, sein rechtlicher Vertreter oder ein Angehöriger sein. Der Dienstleistungsvertrag kann mit einer zweiwöchigen Frist jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an die Pflegekraft und in Kopie an Carelife zu richten. Bei einem vorübergehenden, stationären Aufenthalt des Pflegeempfängers ruht der Dienstleistungsvertrag ab dem 15. Tag. Der Vermittlungsvertrag mit Carelife endet bei der Kündigung der Dienstleistung automatisch.
Profitieren Sie von unserer kostenlosen Beratung unter 0316 / 22 51 15 oder über das Kontaktformular. Oder senden Sie uns einfach eine Pflegeanfrage über unsere Checkliste.