Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Carelife GmbH Gleispachgasse 8, 8045 Graz
Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Personenbetreuung
Stand: 01. Jänner 2025
1. Allgemeines
Die hier vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf die jeweiligen Rechte und Pflichten zwischen
dem Dienstleister Carelife GmbH, Gleispachgasse 8, 8045 Graz
dem Auftraggeber (Klient, Angehörige, Sachwalter, etc.)
und den Betreuungskräften (Personenbetreuer/innen)
Gegenstand der Leistungen sind die Vermittlung und Begleitung von: 24-Stunden-Betreuungen, mobile Heimhilfen, Haushaltshilfen und mobilen diplomierten Pflegefachkräften (DGKP).
2. Auswahl der Betreuungskraft
Der Auftragnehmer sucht unter Berücksichtigung der Anforderungen laut Bedarfsanalyse eine geeignete selbstständige Betreuungsperson aus und weist diese dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Leistung der Personenbetreuung von einer oder mehreren verschiedenen Betreuungspersonen erbracht werden kann. Weiters erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, nicht auf eine bestimmte Betreuungsperson Anspruch zu haben. Der Auftraggeber hat innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit der Betreuungsperson das Recht, Einwände gegen die Betreuungsperson zu erheben und diese schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. In der Folge wird eine neue, geeignete Ersatzbetreuerin ausgewählt und neuerlich zugewiesen.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber umfassend über die Rahmenbestimmungen der 24-Stunden-Betreuung, gesetzlichen Grundlagen, mögliche Förderungen und Kosten aufzuklären.
Ein Mustervertrag zwischen dem Auftraggeber und der selbständigen Betreuungsperson wird zur Verfügung gestellt, für dessen Inhalt keinerlei Haftung übernommen wird. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er selbst die Arbeitszeiten (inkl. Ruhezeiten) direkt mit der Betreuungsperson vereinbart.
3. Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, regelmäßige Kontrollen, welche mindestens alle 6 Monate ab der Einführung der ersten Betreuungskraft in den Haushalt, der zu betreuenden Person zu erfolgen hat, durchzuführen. Über diese Kontrolle müssen entsprechende Aufzeichnungen geführt werden und mit der zu betreuenden Person bzw. deren gesetzliche Vertreter besprochen werden. Sind Veränderungen notwendig, dann müssen diese im Einvernehmen gesetzt und zeitnah erledigt werden.
4. Entgelt
Für die in Punkt 2 und 3 dieser Vertragsbedingungen genannten Leistungen einschließlich der Vermittlung von Betreuungspersonen, die sich im Turnus abwechseln, wird ein monatliches Entgelt inkl. USt vereinbart. Dieser Betrag ist innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungslegung auf das Konto des Auftragnehmers, lautend auf Carelife GmbH, zur Einzahlung zu bringen, widrigenfalls ist der Auftragnehmer zur Leistungsverweigerung berechtigt.
5. Vertragsbeginn – Kündigung
Mit dem Tag der Unterfertigung tritt der Vertrag in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen (Datum des Poststempels ist entscheidend) zum Monatsletzten, mittels eines eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.
Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit sofortiger Wirkung (fristlos) bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich aufgelöst werden. Gründe die eine sofortige Auflösung des Vertrags erzwingen liegen im Ermessen des Dienstleisters.
a) bei tätlichen Angriffen von der zu betreuenden Person oder deren nahen Angehörigen/Bezugspersonen oder sonstiger mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Personen gegen die Betreuungsperson und umgekehrt
b) bei Verletzung der Intimsphäre bzw. Privatsphäre der Betreuungsperson durch die zu betreuende Person oder deren nahen Angehörigen/Bezugsperson oder sonstiger mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Personen
c) wenn Umstände eintreten, durch die die Betreuungsperson im Zuge ihrer Leistungserbringung sich gesundheitlich oder in sonstiger Weise gefährden würde
d) wenn der Auftraggeber oder die zu betreuende Person von der Betreuungsperson Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Betreuungsperson nicht berechtigt ist
e) wenn die zu betreuende Person bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst
f) Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige Vermögensdelikte der Betreuungsperson gegen den Auftraggeber oder die zu betreuende Person und umgekehrt
g) mutwillige Sachbeschädigung der Betreuungsperson im Haushalt der zu betreuenden Person oder des Auftraggebers
h) und bei unwürdiger Behandlung des Betreuungspersonals.
6. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftungen für das Verhalten (z.B. Betreuungsfehler, Sachschäden, usw.) der Betreuungskraft. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Betreuungskraft die Leistungen als selbstständige/r Unternehmer/in erbringt und das Gewerbe der Personenbetreuung gemäß § 159 GewO 1994 ausübt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb bestimmter Fristen einer Betreuungskraft.
7. Sonstiges
Zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten sind die Vertragsparteien verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit, dass die angegebenen Daten zum Zwecke der Gewährleistung einer guten Betreuung sowie der Qualitätssicherung dem Auftragnehmer übermittelt und von diesem verarbeitet werden dürfen. Mündliche Nebenabsprachen zwischen den Vertragsparteien gelten als nicht getroffen. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgeschlossen. Ein elektronischer Vertragsabschluss per e-mail oder ein persönliches Vorort Gespräch genügt dem vereinbarten Schriftformgebot. Eine teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Graz.